Login

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schweiz

1. Allgemeines

Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind unverbindlich. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ab Fr. 2500 Netto-Fakturawert erfolgt die Lieferung frachtfrei schweizerisches Domizil. Frachtkostenanteil per Camion: Bei einem Netto-Fakturawert bis Fr. 500 berechnen wir Fr. 52. Bei einem Netto-Fakturawert von Fr. 501 bis Fr. 999 berechnen wir Fr. 38. Bei einem Netto-Fakturawert von Fr. 1'000 bis Fr. 1'999 berechnen wir Fr. 28. Bei einem Netto-Fakturawert von Fr. 2'000 bis Fr. 2'499 berechnen wir Fr. 20. Frachtkostenanteil per Post: Im Durchschnitt Fr. 18 per Paket. Es kommt die jeweils günstigste Versandart zur Anwendung. Versicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Besteller zu verlangen und gehen zu seinen Lasten. Der Weiterverkauf von uns gelieferter Waren ins Ausland bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwider-handlung haftet der Besteller für allfällige daraus entstehende Schäden.

2. Kleinfakturazuschlag

Wir fakturieren Ihre Bestellungen von Montag bis Freitag in einer Sammelrechnung. Erreicht der Sammelrechnungsbetrag Fr. 50 nicht, erheben wir einen Kleinfakturazuschlag von Fr. 15.

3. Technische Unterlagen

Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen technischen Unterlagen vor. Diese dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Für die Wartung und die Bedienung dürfen sie benutzt werden. Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind - mangels anderweitiger Vereinbarung - netto, ohne Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST). Als Zahlungsziele gelten: gemäss Ihren Konditionen. Ab 60 Tagen nach Rechnungsdatum verrechnen wir einen Verzugszins von 5 % pro Monat. Wir behalten uns vor, Preisanpassungen zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmässigen Erfüllung vorzunehmen, wenn die Lohnansätze oder die Materialpreise, insbesondere die Preise unserer Lieferanten, ändern.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.

6. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen und sämtliche Spezifikationen in Bezug auf Umfang und Ausführung der Lieferung bereinigt sind.

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

  • bei nachträglicher Abänderung der Bestellung;
  • bei Auftreten unvorhergesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw.;
  • bei Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten;
  • bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, durch den Besteller.

Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

7. Garantie

Die Reifen, Schläuche und Zubehör werden von uns bei den angegebenen Herstellern bezogen und sind aus den allerbesten Rohmaterialien hergestellt. Sollten dennoch Mängel auftreten, sind wir bemüht, im Umfang der uns vom Hersteller gewährten Garantie deren Behebung zu vermitteln.

8. Haftung

Wir führen die Lieferung vertragsmässig aus und erfüllen unsere Garantiepflicht. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden ist wegbedungen.

9. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Subingen SO. Wir haben indessen das Recht, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.